Krankenversicherung im Studium
Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende kostenlos über die Krankenversicherung der
Eltern mitversichert werden. Diese Frist verlängert sich ggf. noch aufgrund
von abgeleistetem Zivil- oder Wehrdienst. Danach muss man sich definitiv selbst
um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern.
Achtung: Die Mitgliedschaft in der Familienversicherung endet, wenn der Studierende monatlich mehr als 400 Euro verdient!
BAföG-Zahlungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Und so wird das Gesamteinkommen des Studierenden ermittelt:
Vom Einkommen wird der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 920 EUR (2010) abgezogen. Liegen
die abzugsfähigen Kosten höher, müssen sie nachgewiesen werden.
Auf Lohnsteuerkarte arbeitende Schüler/Studenten bleibt ein Verdienst
von 5.720 EUR (400 EUR x 12 Monate + 920 EUR Werbungskosten-Pauschalbetrag) unschädlich für die Versicherung.
Wird der Arbeitslohn hingegen pauschal versteuert oder ist er aufgrund einer Freistellungsbescheinigung
steuerfrei, kann die Werbungskostenpauschale nicht mehr abgezogen werden.
Viele Krankenkassen bieten Studenten besonders günstige Tarife bis
zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres, bzw. bis zum 14. Studiensemester an.
Die Kosten für die
Krankenversicherung und Pflegeversicherung belaufen sich auf etwa 75 EUR pro Monat. Und wer Bafög erhält, bekommt noch einen Zuschuss.
Übrigens: Die Höhe des Verdienstes ist in der studentischen Krankenversicherung nicht von Bedeutung für die Krankenversicherung - es kann im Grunde soviel verdient werden, wie es geht - solange
während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche
gearbeitet wird!
Wer mehr pro Woche arbeitet macht aus dem Nebenjob einen Hauptjob und muss
sich als Arbeitnehmer einstufen und versichern lassen. Diese Stunden-Beschränkung gilt nicht
in den Semesterferien.
Für "Oldies" (über 30 Jahre alt, >14. Semester) gelten
im Prinzip die gleichen Regeln wie für alle Nicht-Studenten.
Für Studierende, für die die studentische Pflichtversicherung endet,
und die sich freiwillig in der gesetzlichen KV weiterversichern möchten,
gilt eine Übergangsfrist von max. 6 Monaten, in denen ein ermäßigter
Beitrag zu bezahlen ist.
Danach kann man sich in der gesetzlichen KV freiwillig weiter versichern (wesentlich
höherer Beitrag) oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Möchte man sich nicht so leicht "vertreiben" lassen, kann
versucht werden, mit einem formlosen Antrag plus einigen guten Gründen, eine
Verlängerung des günstigen Studententarifs zu erreichen.
Etwa wegen:
- Schwangerschaft
- früheren Krankheiten
- zweitem Bildungsweg
Bleibt der Antrag erfolglos, kann dagegen Widerspruch eingelegt und
notfalls Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Die ganze Prozedur kostet
zum Glück "nur" die eigene Zeit (Schriftverkehr usw.) und bringt
in jedem Fall ein paar weitere günstige Beitragsmonate.
Ist alles erfolglos versucht und durchlaufen worden, kann man sich mindestens
12 Monate weiterversichern, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate
pflichtversichert war. Ein entsprechender Antrag muss zeitig gestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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