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Für Arbeitnehmer
mit einer Hauptbeschäftigung bleibt eine Nebenbeschäftigung auf Minijobbasis
anrechnungsfrei, d.h. der Verdienst erfolgt brutto für netto.
Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Der Arbeitgeber zahlen
eine
pauschale Steuer i.H.v. von 25%.
Darin enthalten sind: 12% Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung, 2% Finanzverwaltung sowie ggf. Kirchensteuer
und Solidaritätszuschlag.
Die Beitragszahlungen werden durch den Arbeitgeber über die Bundesknappschaft
abwickelt.
Wichtig für Arbeitgeber: Diese müssen
alle geringfügig Beschäftigten bis zum 31. März des Jahres bei der bisherigen Kasse ab- und bei der Bundesknappschaft
anmelden.Weitere Details hier.
Gleitzone beseitigt Niedriglohnschwelle
Für Beschäftigungen
in der Gleitzone, d.h. mit einem Verdienst zwischen 400,01 bis
800 Euro, gilt folgende Regelung:
Der Arbeitnehmeranteil
an der
Versicherungspflicht
wächst prozentual nach Einkommenshöhe von rund 4% auf
21%. Der korrekte Satz wird über eine Formel ermittelt. Der
Arbeitgeberanteil bleibt mit rund 21% unverändert; das Melde-
und Beitragsverfahren ebenfalls.
Diese Gleitzone beseitigt die
Niedriglohnschwelle, d. h. auch Einkommen über 400 Euro sind
ab 1. April 2003 interessant, da Sozialversicherungsbeiträge
nicht wie bisher pauschal mit 21%, sondern gestaffelt berechnet
werden.
Einzige Ausnahme: Auszubildende und Praktikanten.
Privathaushalte
Auch für Minijobs in Privathaushalten
gilt die 400-Euro-Regel. Hier wird die Begrenzung der Wochenstunden
aufgehoben. Die Arbeitnehmer übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen,
die normalerweise Familienmitglieder ausführen, wie Kochen,
Putzen, die Betreuung von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen
Menschen sowie Gartenarbeit.
Der arbeitgebende Haushalt zahlt nur einen Pauschalbeitrag
von 12 Prozent (RV 5 %, KV
5 %, Finanzverwaltung 2 % inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Die Beiträge werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung
von der Minijob-Zentrale abgebucht.
Das Beitrags- und Meldeverfahren (Haushaltsscheckverfahren) erfolgt über
die Bundesknappschaft.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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