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Jobforum
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Die häufigsten Fragen FAQs
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FAQ - selbstständiges Jobben
| Fragen: Selbstständiges Jobben |
Jobben ohne Gewerbeanmeldung in den Semesterferien,
ist das erlaubt?
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In welchem Umfang kann ich Ausgaben (lohn)steuerlich
geltend machen?
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Wo finde ich Beispiel-AGBs?
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Wo finde ich Informationen zur Buchführung?
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Was bedeutet "Gewinnermittlung nach §
4 Abs. 3 EStG"?
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Ich habe Rechungen plus Mwst. ausgestellt. Muss
ich diese nun zurückzahlen?
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Gewerbeschein: Kann ich auch in anderen Bereichen auf
Rechnung arbeiten?
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Freiberufliche Angestellte- geht das?
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Beiträge der IHK- kann ich mich davon befreien
lassen?
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Wo finde ich Informationen über die Einkommenssteuererklärung
?
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Eine Warnung an alle Freiberufler...
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Was soll ich tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
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Selbstständiger EDV-Berater: wo finde ich Informationen?
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| Antworten:
Selbstständiges Jobben |
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"Jobben ohne Gewerbeanmeldung
in den Semesterferien, ist das erlaubt?"
Im Prinzip ist es erlaubt, einen Auftrag auf Rechnung auszuführen,
um erstmal auszuprobieren,ob sich die Arbeit "auszahlt". Mehr
dazu links unter "Jobben auf Rechnung".
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| "Ich verdiene dieses Jahr
deutlich mehr als die "erlaubten" 7235 EUR. Nun weiß ich
ja aus diesem Forum, dass ich berufliche Ausgaben (lohn)steuerlich geltend
machen kann. Nun meine Frage: Kann ich denn anstelle eines ganzen PCs, den
ich für meine Ausbildung dringend benötige, auch nur z.B. den
Austausch des Prozessors und des mainoards (deutlich billiger als ein ganzer
PC) geltend machen? Ich meine damit käme ja das Finanzamt günstiger
weg. Akzeptieren die sowas?"
Eigentlich musst Du den PC über 3 Jahre verteilt 'abschreiben'.
Gleiches gilt auch für 'nicht selbstständig' nutzbare Zusatzkomponenten.
Schlimmstenfalls wird dies bei einer späteren Prüfung (ziemlich
unwahrscheinlich bei Deiner Betriebsgröße) durch den Beamten
korrigiert. Große Probleme ergeben sich dagegen beim 'Vergessen'
von Einkünften und Gewinnen (Steuerhinterziehung)!
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"Wo finde ich Beispiel-AGBs?"
Die Handelskammernzum Beispiel bieten kostenlose AGBs:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/kammer/abteilungen/rpi/recht/rechtslinks/agb/index.html
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"Wo finde ich Informationen zur
Buchführung?"
http://www.fh-bingen.de/~fba/dokumente/skripte/hs/rewe/Rewestud12.pdf
http://wiwi.uni-goettingen.de/betz/Lehre/KLR_A+L_WS0102.pdf
http://www.kfunigraz.ac.at/finanzabteilung/kostenrechnung/afa.pdf
http://www.change-online.de/Fachinformationen/dta-unternehmensplanung.htm
http://www.fh-furtwangen.de/~lowis/bwl.pdf
http://www.phil.uni-erlangen.de/economics/bwl/lehrbuch/gst_kap2/innenf/innenf.htm
http://www.rz.fh-ulm.de/projects/lars/Projstud/Fallbsp/FISCHER/Berechnungen.htm
http://www.fh-muenchen.de/home/fb/fb10/skripten/skript-loesungen-groeger.pdf
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"Was bedeutet "Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 3 EStG"?"
Falls ihr irgendwann mal in einem Fragebogen gefragt werdet, ob ihr die
"Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" anwendet: Damit ist
diese Einnahmenüberschussrechnung gemeint. Die Bilanz, wie Gewerbetreibende
sie vorlegen müssen, heißt im Steuerchinesisch "Gewinnermittlung
nach § 4 Abs. 1 EStG".
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"Ich arbeite auf Gewerbeschein
und habe Rechungen plus Mwst. ausgestellt. Muss ich diese nun zurückzahlen,
obwohl mein Verdienst als Studentin unter 6135 EUR liegt?"
Du musst den Umsatzsteuerüberschuss am Jahresende
an Vater Staat zahlen. Hast Du jedoch einen Vorsteuerüberschuss,
bekommst Du sogar etwas zurück. Vorsteuer ist die MwSt, die Du zahlen
musstest, um Dein Produkt herzustellen bzw. zu verkaufen. Beispiel: Du
stellst ein Auto her, um es zu verkaufen. Für das Auto benötigst
Du Einzelteile, die Dir geliefert wurden. Für diese Einzelteile stellt
Dir der Lieferant eine Rechnung aus inkl. MwSt. Umsatzsteuer ist die Steuer,
die Du wiederum Deinen Kunden in Rechnung stellst. Du zahlst also Vorsteuer
und bekommst Umsatzsteuer. Hast Du mehr bekommen als gezahlt, zahlst Du
die Differenz an Staat. Hast Du mehr gezahlt als bekommen, bekommst Du
die Differenz von Staat. In der Regel ist es so, dass man mehr Umsatzsteuer
hat.
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"Ich bin noch Student und
möchte jetzt auf selbständiger Art nebenher ein bisschen Geld
verdienen. Dazu möchte ich ein Gewerbe im Bereich IT-Dienstleistungen
(Webdesign, Netzwerkeinrichtung/pflege, Beratung) anmelden.
Nun aber meine Frage. Sollte das nicht immer den gewünschten Erfolg
im Monat bringen, kann ich auf ein Gewerbe, dass unter IT-Dienstleistungen
läuft, auch noch in anderen Bereichen auf Rechnung arbeiten (z.B.
Promotion), oder darf man nur in verwandten Berufssparten arbeiten, wenn
man auf Rechnung arbeitet?"
Ist kein Problem, Du kannst praktisch in allen nicht-erlaubnispflichtigen
Jobs arbeiten. Ordnungshalber solltest Du aber trotzdem irgendwann Deine
Daten beim Gewerbeamt korrigieren lassen.
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| "Kann man als Freiberufler andere
Leute anstellen und diese Kosten dann in der Steuererklärung geltend
machen, um damit unter die 7235 EUR Grenze zu kommen?"
Ja, man kann. Sei aber ganz schön vorsichtig mit Einstellungen.
Für jeden Angestellten müssen Beiträge zur Unfallversicherung
an die Berufsgenossenschaft und weitere Abgaben gezahlt werden! Wenn Du
jetzt sagst, okay, der soll halt auch freiberuflich bei mir tätig
sein...dann gibt es auch hier Fallen. Wenn die Kassen später herausfinden,
er erfüllt die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit
nicht, wird er als Scheinselbständig eingestuft und du musst rückwirkend
alle notwendigen Beiträge nachträglich bezahlen (Lohnsteuer,
Rentenversicherung..) Achte deshalb darauf, dass Du nicht sein einziger
Arbeitgeber bist! Siehe dazu links "Jobben
auf Rechnung"
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| "Hallo, ich plane mich
als Student neben meinem Studium im EDV Bereich (Netzwerk verwalten, PC
installieren, User Support) selbstständig zu machen. Das zu erwartende
Einkommen liegt im Bereich des Kleinunternehmers. Wenn ich nun einen Gewerbeschein
beantrage, kommen doch auch Beiträge der IHK, BG und so weiter auf
mich zu, oder? Gibt es Möglichkeiten ich im Vorfeld davon befreien
zu lassen und wie? Ist diese Tätigkeit laut IHK Erlaubnispflichtig?"
Bei der Gewerbeanmeldung solltest du ganz klar definieren,
was du tun willst. Z.B. kommt es auf die Handelskammer an, ob du überhaupt
einen Schraubenzieher in die Hand nehmen darfst. Du benötigst auf
jeden Fall einen Meisterbrief, um Kabel oder an der Hardware löten
zu dürfen. Du darfst aber Rechner aufschrauben und z.B. aufrüsten.
Kommt immer auf den Einzelfall drauf an und sollte mit der zuständigen
Handelskammer geprüft werden. Schreib rein: Beratung, Support und
Programmierung - keine Löt- und Elektrikarbeiten. Der IHK Beitrag
wir erst ab 2 Geschäftsjahren fällig, und das auch erst ab einem
Gewinn von 5112,92 EUR und zwar 50 EUR im Jahr.
Solange du den Gewinn nicht erzielst, brauchst du nichts zu bezahlen,
bist aber dennoch IHK Mitglied (d.h. du bekommst regelmäßig
IHK-Dienstleistungen).
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"Wer kann mir ein gutes Buch
nennen, wie ich die Einkommenssteuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmerin)
machen muss und kann und wie ich Steuern sparen kann, sowie welche Posten
errechnet werden und genannt werden müssen?"
Ich hab mir das Buch "Steuer-ABC für Freiberufler"
von Holger Meyer gekauft. Das ist gut verständlich und kostet nur
9,46 EUR. Von Karl Hamberger und Frank Barner ist das Buch "Steuersparbuch
für Freiberufler und Selbständige" (9,95 EUR)(ISBN: 3-8029-3715-5)
gut zu gebrauchen, zusätzlich hab ich das Buch "Steuertipps
für Studierende" gekauft (7,41 EUR) (ISBN: 3-423-05661-4). Außerdem
ist ein Buchhaltungsprogramm von WISO (www.wiso.de)
oder von Lexware auch nicht übel und mit vielen Tipps!
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| "Hallo, ich möchte alle Übersetzer
warnen, die wie ich freiberuflich Aufträge bearbeiten.
Es gibt leider Kunden, die, wie ich jetzt erfahren musste, die Studenten
unfair behandeln und ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen. Vorsicht ist
hier geboten!! Macht keine Angebote im Voraus bevor ihr den Auftrag nicht
vom Arbeitsaufwand abschätzen könnt! Schickt den fertigen Auftrag
erst vollständig raus, wenn bezahlt wurde!"
Man sollte sich immer im VORAUS alles schriftlich bestätigen
und unterschreiben lassen (per FAX/Post)! Das mit dem im "Voraus
kassieren" ist zwar möglich, aber sehr heikel. Man kann sich
damit nämlich auch gute Kunden verprellen. Das sollte man sich wirklich
überlegen. Wenn der Kunde einen zweifelhaften Eindruck macht, sollte
man es gleich lassen. Man muss unbedingt versuchen den Kunden einzuschätzen,
ob er finanziell potent ist. Vorsicht, der neue Kunde könnte auch
annehmen, man habe in der Vergangenheit 'Murks' bei den anderen abgeliefert
und habe daher so schlechte Erfahrung. Am besten man macht eine kleinen
schriftlichen Auftrag und vereinbart 'Hälfte jetzt" und 'Hälfte
nach Fertigstellung'.
Falls der Kunde nicht zahlt, nach 3 Wochen mit Fristsetzung mahnen und
nach fruchtlosem Ablauf sofort einem Rechtsanwalt übergeben (ca.
20-40 EUR), damit er nochmal selbst mahnt und, falls noch nötig,
einen gerichtlichen Mahnbescheid anleiert. Alle Kosten sind vom Schuldner
zu zahlen. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Kunde solange wie möglich
zu drücken versuchen. Wenn diese aber sehen, man macht ernst (Mahngebühren
EUR 2,56, Anwalt, Gericht, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung, Eidesstattliche
Erklärung) kommt doch plötzlich die Kohle rüber :-)
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"Was soll ich tun, wenn der Kunde nicht zahlt?"
Hast du ein Gewerbe angemeldet? Hast du einen Auftrag vom Kunden erhalten?
Wenn der Kunde z.B. eine Übersetzung bestellt hat, so ist ein Kaufvertrag
zustande gekommen. Dieser muss von beiden Seiten erfüllt sein und könnte
eventuell die Grundlage für einen Rechtsstreit bilden. In jedem Fall
sollte man (ob Gewerbe oder nicht) den Kunden anmahnen. Auf einer Mahnung
sollte das Datum, das Fälligkeits-Datum der betreffenden Rechnung mit
Leistungsbeschreibung (was geliefert wurde) und auf jeden Fall eine Frist
stehen (auf jeden Fall genaues Datum angeben, bspw. "innerhalb von
7 Tagen ab Datum dieser Mahnung, also bis zum DD.MM.JJJJ"). Wenn du
keinen Vertrag o.ä. in der Hand hast, würde ich mit Mahngebühren
vorsichtig sein. Bei Gewerbe: Anmahnen mit Frist und Mahngebühren.
Wenn nach erneuter Aufforderung keine Zahlung: durch Anwalt oder Inkasso
"eintreiben" lassen. RA wird dein bisheriges Vorgehen beurteilen
und dir sagen ob dies eine gute Grundlage für erfolgreiche Einforderung
der ausstehenden Beträge darstellt.
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"Ich möchte mich als
EDV-Berater neben dem Studium selbständig machen,
wo finde ich Informationen speziell zu diesem Berufsfeld?"
http://www.e-lancer-nrw.de/
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