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FAQ - selbstständiges Jobben

 

Fragen: Selbstständiges Jobben
Jobben ohne Gewerbeanmeldung in den Semesterferien, ist das erlaubt?
 
In welchem Umfang kann ich Ausgaben (lohn)steuerlich geltend machen?
 
Wo finde ich Beispiel-AGBs?
 
Wo finde ich Informationen zur Buchführung?
 
Was bedeutet "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG"?
 
Ich habe Rechungen plus Mwst. ausgestellt. Muss ich diese nun zurückzahlen?
 
Gewerbeschein: Kann ich auch in anderen Bereichen auf Rechnung arbeiten?
 
Freiberufliche Angestellte- geht das?
 
Beiträge der IHK- kann ich mich davon befreien lassen?
 
Wo finde ich Informationen über die Einkommenssteuererklärung ?
 
Eine Warnung an alle Freiberufler...
 
Was soll ich tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
 
Selbstständiger EDV-Berater: wo finde ich Informationen?
 
Antworten: Selbstständiges Jobben

"Jobben ohne Gewerbeanmeldung in den Semesterferien, ist das erlaubt?"

Im Prinzip ist es erlaubt, einen Auftrag auf Rechnung auszuführen, um erstmal auszuprobieren,ob sich die Arbeit "auszahlt". Mehr dazu links unter "Jobben auf Rechnung".
 

"Ich verdiene dieses Jahr deutlich mehr als die "erlaubten" 7235 EUR. Nun weiß ich ja aus diesem Forum, dass ich berufliche Ausgaben (lohn)steuerlich geltend machen kann. Nun meine Frage: Kann ich denn anstelle eines ganzen PCs, den ich für meine Ausbildung dringend benötige, auch nur z.B. den Austausch des Prozessors und des mainoards (deutlich billiger als ein ganzer PC) geltend machen? Ich meine damit käme ja das Finanzamt günstiger weg. Akzeptieren die sowas?"

Eigentlich musst Du den PC über 3 Jahre verteilt 'abschreiben'. Gleiches gilt auch für 'nicht selbstständig' nutzbare Zusatzkomponenten. Schlimmstenfalls wird dies bei einer späteren Prüfung (ziemlich unwahrscheinlich bei Deiner Betriebsgröße) durch den Beamten korrigiert. Große Probleme ergeben sich dagegen beim 'Vergessen' von Einkünften und Gewinnen (Steuerhinterziehung)!
 

"Wo finde ich Beispiel-AGBs?"

Die Handelskammernzum Beispiel bieten kostenlose AGBs: http://www.frankfurt-main.ihk.de/kammer/abteilungen/rpi/recht/rechtslinks/agb/index.html
 
"Wo finde ich Informationen zur Buchführung?"

http://www.fh-bingen.de/~fba/dokumente/skripte/hs/rewe/Rewestud12.pdf
http://wiwi.uni-goettingen.de/betz/Lehre/KLR_A+L_WS0102.pdf
http://www.kfunigraz.ac.at/finanzabteilung/kostenrechnung/afa.pdf
http://www.change-online.de/Fachinformationen/dta-unternehmensplanung.htm
http://www.fh-furtwangen.de/~lowis/bwl.pdf
http://www.phil.uni-erlangen.de/economics/bwl/lehrbuch/gst_kap2/innenf/innenf.htm
http://www.rz.fh-ulm.de/projects/lars/Projstud/Fallbsp/FISCHER/Berechnungen.htm
http://www.fh-muenchen.de/home/fb/fb10/skripten/skript-loesungen-groeger.pdf
 
"Was bedeutet "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG"?"

Falls ihr irgendwann mal in einem Fragebogen gefragt werdet, ob ihr die "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" anwendet: Damit ist diese Einnahmenüberschussrechnung gemeint. Die Bilanz, wie Gewerbetreibende sie vorlegen müssen, heißt im Steuerchinesisch "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG".
 

"Ich arbeite auf Gewerbeschein und habe Rechungen plus Mwst. ausgestellt. Muss ich diese nun zurückzahlen, obwohl mein Verdienst als Studentin unter 6135 EUR liegt?"

Du musst den Umsatzsteuerüberschuss am Jahresende an Vater Staat zahlen. Hast Du jedoch einen Vorsteuerüberschuss, bekommst Du sogar etwas zurück. Vorsteuer ist die MwSt, die Du zahlen musstest, um Dein Produkt herzustellen bzw. zu verkaufen. Beispiel: Du stellst ein Auto her, um es zu verkaufen. Für das Auto benötigst Du Einzelteile, die Dir geliefert wurden. Für diese Einzelteile stellt Dir der Lieferant eine Rechnung aus inkl. MwSt. Umsatzsteuer ist die Steuer, die Du wiederum Deinen Kunden in Rechnung stellst. Du zahlst also Vorsteuer und bekommst Umsatzsteuer. Hast Du mehr bekommen als gezahlt, zahlst Du die Differenz an Staat. Hast Du mehr gezahlt als bekommen, bekommst Du die Differenz von Staat. In der Regel ist es so, dass man mehr Umsatzsteuer hat.
 

"Ich bin noch Student und möchte jetzt auf selbständiger Art nebenher ein bisschen Geld verdienen. Dazu möchte ich ein Gewerbe im Bereich IT-Dienstleistungen (Webdesign, Netzwerkeinrichtung/pflege, Beratung) anmelden.
Nun aber meine Frage. Sollte das nicht immer den gewünschten Erfolg im Monat bringen, kann ich auf ein Gewerbe, dass unter IT-Dienstleistungen läuft, auch noch in anderen Bereichen auf Rechnung arbeiten (z.B. Promotion), oder darf man nur in verwandten Berufssparten arbeiten, wenn man auf Rechnung arbeitet?"

Ist kein Problem, Du kannst praktisch in allen nicht-erlaubnispflichtigen Jobs arbeiten. Ordnungshalber solltest Du aber trotzdem irgendwann Deine Daten beim Gewerbeamt korrigieren lassen.
 

"Kann man als Freiberufler andere Leute anstellen und diese Kosten dann in der Steuererklärung geltend machen, um damit unter die 7235 EUR Grenze zu kommen?"

Ja, man kann. Sei aber ganz schön vorsichtig mit Einstellungen. Für jeden Angestellten müssen Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft und weitere Abgaben gezahlt werden! Wenn Du jetzt sagst, okay, der soll halt auch freiberuflich bei mir tätig sein...dann gibt es auch hier Fallen. Wenn die Kassen später herausfinden, er erfüllt die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit nicht, wird er als Scheinselbständig eingestuft und du musst rückwirkend alle notwendigen Beiträge nachträglich bezahlen (Lohnsteuer, Rentenversicherung..) Achte deshalb darauf, dass Du nicht sein einziger Arbeitgeber bist! Siehe dazu links "Jobben auf Rechnung"
 

"Hallo, ich plane mich als Student neben meinem Studium im EDV Bereich (Netzwerk verwalten, PC installieren, User Support) selbstständig zu machen. Das zu erwartende Einkommen liegt im Bereich des Kleinunternehmers. Wenn ich nun einen Gewerbeschein beantrage, kommen doch auch Beiträge der IHK, BG und so weiter auf mich zu, oder? Gibt es Möglichkeiten ich im Vorfeld davon befreien zu lassen und wie? Ist diese Tätigkeit laut IHK Erlaubnispflichtig?"

Bei der Gewerbeanmeldung solltest du ganz klar definieren, was du tun willst. Z.B. kommt es auf die Handelskammer an, ob du überhaupt einen Schraubenzieher in die Hand nehmen darfst. Du benötigst auf jeden Fall einen Meisterbrief, um Kabel oder an der Hardware löten zu dürfen. Du darfst aber Rechner aufschrauben und z.B. aufrüsten. Kommt immer auf den Einzelfall drauf an und sollte mit der zuständigen Handelskammer geprüft werden. Schreib rein: Beratung, Support und Programmierung - keine Löt- und Elektrikarbeiten. Der IHK Beitrag wir erst ab 2 Geschäftsjahren fällig, und das auch erst ab einem Gewinn von 5112,92 EUR und zwar 50 EUR im Jahr.
Solange du den Gewinn nicht erzielst, brauchst du nichts zu bezahlen, bist aber dennoch IHK Mitglied (d.h. du bekommst regelmäßig IHK-Dienstleistungen).
 

"Wer kann mir ein gutes Buch nennen, wie ich die Einkommenssteuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmerin) machen muss und kann und wie ich Steuern sparen kann, sowie welche Posten errechnet werden und genannt werden müssen?"

Ich hab mir das Buch "Steuer-ABC für Freiberufler" von Holger Meyer gekauft. Das ist gut verständlich und kostet nur 9,46 EUR. Von Karl Hamberger und Frank Barner ist das Buch "Steuersparbuch für Freiberufler und Selbständige" (9,95 EUR)(ISBN: 3-8029-3715-5) gut zu gebrauchen, zusätzlich hab ich das Buch "Steuertipps für Studierende" gekauft (7,41 EUR) (ISBN: 3-423-05661-4). Außerdem ist ein Buchhaltungsprogramm von WISO (www.wiso.de) oder von Lexware auch nicht übel und mit vielen Tipps!
 

"Hallo, ich möchte alle Übersetzer warnen, die wie ich freiberuflich Aufträge bearbeiten. Es gibt leider Kunden, die, wie ich jetzt erfahren musste, die Studenten unfair behandeln und ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen. Vorsicht ist hier geboten!! Macht keine Angebote im Voraus bevor ihr den Auftrag nicht vom Arbeitsaufwand abschätzen könnt! Schickt den fertigen Auftrag erst vollständig raus, wenn bezahlt wurde!"

Man sollte sich immer im VORAUS alles schriftlich bestätigen und unterschreiben lassen (per FAX/Post)! Das mit dem im "Voraus kassieren" ist zwar möglich, aber sehr heikel. Man kann sich damit nämlich auch gute Kunden verprellen. Das sollte man sich wirklich überlegen. Wenn der Kunde einen zweifelhaften Eindruck macht, sollte man es gleich lassen. Man muss unbedingt versuchen den Kunden einzuschätzen, ob er finanziell potent ist. Vorsicht, der neue Kunde könnte auch annehmen, man habe in der Vergangenheit 'Murks' bei den anderen abgeliefert und habe daher so schlechte Erfahrung. Am besten man macht eine kleinen schriftlichen Auftrag und vereinbart 'Hälfte jetzt" und 'Hälfte nach Fertigstellung'.
Falls der Kunde nicht zahlt, nach 3 Wochen mit Fristsetzung mahnen und nach fruchtlosem Ablauf sofort einem Rechtsanwalt übergeben (ca. 20-40 EUR), damit er nochmal selbst mahnt und, falls noch nötig, einen gerichtlichen Mahnbescheid anleiert. Alle Kosten sind vom Schuldner zu zahlen. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Kunde solange wie möglich zu drücken versuchen. Wenn diese aber sehen, man macht ernst (Mahngebühren EUR 2,56, Anwalt, Gericht, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung, Eidesstattliche Erklärung) kommt doch plötzlich die Kohle rüber :-)
 

"Was soll ich tun, wenn der Kunde nicht zahlt?"

Hast du ein Gewerbe angemeldet? Hast du einen Auftrag vom Kunden erhalten? Wenn der Kunde z.B. eine Übersetzung bestellt hat, so ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dieser muss von beiden Seiten erfüllt sein und könnte eventuell die Grundlage für einen Rechtsstreit bilden. In jedem Fall sollte man (ob Gewerbe oder nicht) den Kunden anmahnen. Auf einer Mahnung sollte das Datum, das Fälligkeits-Datum der betreffenden Rechnung mit Leistungsbeschreibung (was geliefert wurde) und auf jeden Fall eine Frist stehen (auf jeden Fall genaues Datum angeben, bspw. "innerhalb von 7 Tagen ab Datum dieser Mahnung, also bis zum DD.MM.JJJJ"). Wenn du keinen Vertrag o.ä. in der Hand hast, würde ich mit Mahngebühren vorsichtig sein. Bei Gewerbe: Anmahnen mit Frist und Mahngebühren. Wenn nach erneuter Aufforderung keine Zahlung: durch Anwalt oder Inkasso "eintreiben" lassen. RA wird dein bisheriges Vorgehen beurteilen und dir sagen ob dies eine gute Grundlage für erfolgreiche Einforderung der ausstehenden Beträge darstellt.
 

"Ich möchte mich als EDV-Berater neben dem Studium selbständig machen,
wo finde ich Informationen speziell zu diesem Berufsfeld?"

http://www.e-lancer-nrw.de/
 


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