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FAQ - Kindergeld

 

Fragen: Kindergeld
Muss ich Kindergeld zurückzahlen, weil ich zuviel verdient habe?
Erhalte ich Zinsen auf die Rückzahlung von Kindergeld?
Grenzbetrag: Kann ich auch die Studiengebühren vom Bruttolohn abziehen?
Habe ich während dem vorgeschriebenen Praktikum Anspruch auf Kindergeld?
Definition Kindergeldfreibetrag- wo genau liegt die Grenze?
Antworten: Kindergeld
Ich studiere, finanziere dasStudium aber selbst! Lediglich das Kindergeld habe ich von meinen Eltern bekommen, und um das Kindergeld geht es bei mir! Denn jetzt habe ich festgestellt, dass ich fast 7235 EUR verdient habe - und man darf nur 7188 EUR verdienen. Ich habe irgendwann einmal - gerüchteweise - gehört, dass man eigentlich 1044 EUR mehr verdienen darf, weil ein "Arbeitnehmerpauschalbetrag" von vorne herein abgezogen wird! Stimmt das, oder muss ich damit rechnen, dass das Arbeitsamt das Kindergeld zurückfordert? Und wenn ja: muss ich es auf einmal zurückzahlen?

Ja, jeder Arbeitnehmer kann 1044 EUR/Jahr pauschal als Werbungskosten von seinen Einkünften 'abziehen'. Man darf nur dann mehr abziehen, wenn man entsprechende Belege darüber hat (Quittungen) und die Ausgaben für die Ausübung des Jobs notwendig waren (bspw. PC, Werkzeug, ...) Kommt man dennoch nicht unter die Grenze, ist das Kindergeld sofort fällig, man kann allerdings um Teilzahlung bitten, muss aber mit Zinsen rechnen.
 

Hallo, meine Eltern mussten Kindergeld in Höhe von EUR 1380,00 an das Arbeitsamt zurückzahlen, weil ich angeblich zu viel verdient hatte. Nach Einspruch und Grundsatzurteil des BFH Juli 2001 mussten die Fahrtkosten zur UNI mit angerechnet werden. Hierauf erfolgte die Rückzahlung. Das Arbeitsamt hat nur den Betrag von EUR 1380,00 zurückgezahlt, ohne Zinsen für ca. 1,5 Jahre zu berücksichtigen. Kann mir jemand sagen, ob uns diese Zinsen zustehen und eine Nachforderung verlangt werden kann?

Laut diesem Schreiben ist es möglich, Zinsen auf das zugesicherte Kindergeld zu erhalten: http://www.selbsthilfe-online.de/recht/kgm3a.shtml
 

Kann ich von meinem Bruttoverdienst auch die Studiengebühren und das Studienmaterial abziehen, damit ich unter EUR 7188,00 komme?

Nach kürzlich ergangenem Urteil des BFH, sind Studiengebühren, Ausgaben für Material, Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle, etc. vom Einkommen abziehbar, wenn die Ausgaben mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. VI R 52/98 Urteil v. 14.11.2000 (www.bundesfinanzhof.de) Demnach könnten auch Studenten, die ein höheres, über den Freibetrag hinausgehendes Einkommen haben, Kindergeld erhalten, vorausgesetzt ihre Ausgaben sind dementsprechend hoch, so dass sie wieder unterhalb der Freibetragsgrenze liegen. Dabei sind diesen Ausgaben, wenn sie denn für Ausbildungszwecke bestimmt sind, keine Grenzen gesetzt. Der Betrag von 1044 EUR kann also ruhig überschritten werden. Neben dem Kindergeldantrag gibt es die Anlage Werbungskosten, in der man sämtliche Ausgaben angibt, ggf. weitere Ausgaben auf einem gesonderten Blatt.
 

Habe ich während dem vorgeschriebenen Praktikum Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Eltern haben während eines Praktikums ihres (volljährigen) Kindes Anspruch auf Kindergeld - unabhängig davon, ob es in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist oder ob im Anschluss daran der Abschluss eines Ausbildungsvertrages verbindlich zugesagt wurde. (Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 9437/97 Kg)
 

Ich arbeite als stud. Aushilfe mit einem zeitlich befristeten Vertrag. Meine Eltern bekommen im Moment noch Kindergeld für mich, das will ich aber abstellen, weil dann kann ich ja mehr verdienen. Nur im Moment sagt mir jeder was anderes, in Bezug auf den Betrag, welcher auf meiner Lohnsteuerkarte maximal stehen darf. Sind das jetzt 7188 EUR oder 7235 EUR?

Um es noch mal klar zu stellen: Die Grenze für das Kindergeld liegt zwar bei 7188 EUR, von Deinen Bruttoeinkünften wird aber zuerst der allgemeine Arbeitnehmerfreibetrag von 1044 EUR abgezogen. Bei dem Rest handelt es sich dann um dein zu versteuerndes Einkommen. D.h. der Bruttoverdienst muss weniger als 7235 EUR sein. Abzüglich des Freibetrags liegt das zu versteuernde Einkommen dann unter der Grenze.
 


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