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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte

Vor Antritt eines Ferien- bzw. Studentenjobs stellt sich naturgemäß die Frage, wie viel man überhaupt monatlich verdienen kann, ohne dass Lohnsteuer anfällt.

Für ledige Arbeitnehmer (Steuerklasse I) greift ein Steuerabzug nach der Monatslohnsteuertabelle für 2009 erst ab einem Lohn bzw. Gehalt von monatlich rund 915 €. Das heißt: Wenn Sie weniger verdienen, muss Ihr „Arbeitgeber“ trotz Vorlage der Lohnsteuerkarte keine Lohnsteuer – ggf. aber Sozialversicherungsbeiträge – einbehalten.

Haben Sie einen besonders gut dotierten Schüler- bzw. Studentenjob ergattert, liegt Ihr Monatseinkommen womöglich über diesem Betrag. Ihr Arbeitgeber muss dann grundsätzlich Lohnsteuer einbehalten und für Sie an das Finanzamt abführen. Sie bekommen dann nur den Nettobetrag ausgezahlt. Das Geld ist für Sie aber keineswegs verloren. Schüler- und auch viele Studentenjobs sind nämlich oft auf wenige Wochen im Jahr beschränkt. Sollte in dieser Zeit die Monatslohnsteuergrenze überschritten werden, bewegt sich das Jahreseinkommen dennoch meist in solchen Bereichen, in denen keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Erst wenn Sie die Summe aus Grundfreibetrag (7.834 € ab 2009), Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) und weiteren „Freibeträgen“ für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen überschreiten, kommt es tatsächlich zu einer Einkommensteuerschuld.

Die Jahreslohnsteuertabelle 2009 (Steuerklasse I) sieht erst ab einem Verdienst von knapp 11.000 € pro Jahr einen Lohnsteuerabzug vor.

Tipp: Selbst wenn Sie Lohnsteuer für Ihren Ferien- oder Studentenjob bezahlen mussten bzw. Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat, bekommen Sie das Geld vom Finanzamt zurückerstattet, sofern Ihr Jahreseinkommen unter den Steuerfreibeträgen und Pauschalen bleibt. Sie müssen dazu (lediglich) eine Einkommensteuererklärung (früher „Lohnsteuerjahresausgleich“) für das entsprechende Jahr beim Finanzamt abgeben. In den allermeisten Fällen wird es genügen, wenn Sie dazu das „vereinfachte Formular“ verwenden.

Sie können sich Steuern auch für Altjahre zurückholen! Früher hatten Sie nur zwei Jahre Zeit, eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um damit zu viel bezahlte Lohnsteuern zurückzuerhalten. Das Gesetz wurde jedoch mittlerweile geändert.

Wenn Sie (beispielsweise) schon im Jahr 2005 in den Ferien auf Lohnsteuerkarte gejobbt haben und von Ihnen Lohnsteuer einbehalten worden ist, haben Sie zumindest noch bis Ende des Jahres 2009 die Möglichkeit, beim Finanzamt eine freiwillige Steuer­erklärung einzureichen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Liegt Ihr Einkommen dabei unter den Frei­beträgen, bekommen Sie die komplette Lohnsteuer für 2005 zurück.

Diese Steuertipps zur Einkommenssteuer werden Ihnen präsentiert von konz-steuertipps.de 

Alle Angaben ohne Gewähr.


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