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Minijobs ("400-Euro-Jobs")

Für Arbeitnehmer mit einer Hauptbeschäftigung bleibt eine Nebenbeschäftigung auf Minijobbasis anrechnungsfrei, d.h. der Verdienst erfolgt brutto für netto.

Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Der Arbeitgeber zahlen eine pauschale Steuer i.H.v. von 25%.
Darin enthalten sind: 12% Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung, 2% Finanzverwaltung sowie ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Die Beitragszahlungen werden durch den Arbeitgeber über die Bundesknappschaft abwickelt.

Wichtig für Arbeitgeber: Diese müssen alle geringfügig Beschäftigten bis zum 31. März des Jahres bei der bisherigen Kasse ab- und bei der Bundesknappschaft anmelden.Weitere Details hier.

Gleitzone beseitigt Niedriglohnschwelle
Für Beschäftigungen in der Gleitzone, d.h. mit einem Verdienst zwischen 400,01 bis 800 Euro, gilt folgende Regelung:
Der Arbeitnehmeranteil an der Versicherungspflicht wächst prozentual nach Einkommenshöhe von rund 4% auf 21%. Der korrekte Satz wird über eine Formel ermittelt. Der Arbeitgeberanteil bleibt mit rund 21% unverändert; das Melde- und Beitragsverfahren ebenfalls.

Diese Gleitzone beseitigt die Niedriglohnschwelle, d. h. auch Einkommen über 400 Euro sind ab 1. April 2003 interessant, da Sozialversicherungsbeiträge nicht wie bisher pauschal mit 21%, sondern gestaffelt berechnet werden.
Einzige Ausnahme: Auszubildende und Praktikanten.

Privathaushalte
Auch für Minijobs in Privathaushalten gilt die 400-Euro-Regel. Hier wird die Begrenzung der Wochenstunden aufgehoben. Die Arbeitnehmer übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen, wie Kochen, Putzen, die Betreuung von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen sowie Gartenarbeit.
Der arbeitgebende Haushalt zahlt nur einen Pauschalbeitrag von 12 Prozent (RV 5 %, KV 5 %, Finanzverwaltung 2 % inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Die Beiträge werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung von der Minijob-Zentrale abgebucht.

Das Beitrags- und Meldeverfahren (Haushaltsscheckverfahren) erfolgt über die Bundesknappschaft.

Alle Angaben ohne Gewähr.


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