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FAQ - Versicherungen

 

Fragen: Versicherungen
Krankenversicherung selbst bezahlt: kann ich das Geld wiederbekommen?
 
Bekomme ich Sozialversicherungsbeiträge zurück?
 
Bekomme ich die Rentenversicherung zurück?
 
Antworten: Versicherungen

"Ich arbeite seit 6 Monaten als Werkstudentin (20 St./Woche), zahle nur Rentenversicherung. Meine Krankenversicherung habe ich aber immer selbst bezahlt. Kann ich jetzt das Geld wiederbekommen?"

Nein! Dein Arbeitgeber zahlt nur die Rentenversicherung. Würde er auch Krankenversicherung zahlen, was er nicht muss, müsstest auch Du eine Hälfte davon beisteuern. Studenten müssen nur Renten -und Pflegeversicherung zahlen, und ggf. Steuern ab ca. 8000 EUR netto/Jahr. Sozialversicherungen (RV, PV, AV, KV) bekommt man nicht erstattet, nur Steuern.
 

"Ich habe ein 1/2 Jahr als Verkäufer gejobbt und 8,70 EUR/Std bekommen ! Ich bin nicht über 7188 EUR gekommen, musste aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Insgesamt 286 EUR, Lohnsteuer nicht! Habe ich eine Möglichkeit die 286 EUR zurückzubekommen? Mir wurde damals zugesichert, dass ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann, ist aber jetzt witzlos!"

Diese Beiträge kannst Du nicht wieder zurück bekommen. Das geht nur bei der Lohnsteuer, da es dafür eine unterste Grenze gibt (2002: 7235 EUR).
 

"Habe im letzten Jahr bei 2 Jobs zum ersten Mal Rentenversicherung bezahlt, jetzt dämmerts mir erst, und ich frag mich, ob das rechtens war... Bekomme ich die neben der Lohn- und Kirchensteuer zurück? Desweiteren frage ich mich wieviel ich als Student Brutto/Netto verdienen darf, und wenn ich mehr verdiene, wieviel Prozent muss ich dann abgeben?"

Wenn Du als Student mehr als 400 EUR monatlich verdienst und nicht als "Kurzfristig Beschäftigter" jobbst, muss Dein Arbeitgeber ca. 9% von Deinem Brutto-Lohn einbehalten und abführen. Der Rest ist Dein Netto-Gehalt. Er legt auch nochmal ca. 9% aus 'der eigenen Tasche' dazu. Bei Nicht-Studenten kämen hier noch Arbeitslosengeld, KV... dazu. Kirchensteuer bekommst Du nicht zurück.
Steuern muss jeder zahlen, unabhängig vom Status, also auch Studenten. Da gibt es, im Gegensatz zur Sozialversicherung, KEINE Sonderbehandlung. Bis ca. 7235 EUR Gewinn(!) pro Jahr zahlst Du sowieso keine Lohnsteuer.
 


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