Werbungskosten und Sonderausgaben -
im Studium und im Studentenjob.
Als jobbender Student kannst Du in Deiner jährlichen Steuererklärung:
1. Die mit Deinem Job in Zusammenhang stehenden Ausgaben als WERBUNGSKOSTEN gelten machen
2. Deine Kosten im Rahmen der Ausbildung (Studium), z. B. Arbeitsmaterialien, Kopien, Fahrten zur Uni und Arbeitsgruppen, Fachbücher usw. als SONDERAUSGABEN geltend machen.
zu 1. Zu den Werbungskosten zählen z. B. Abschreibungen für den PC, Drucker,
etc, sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kontoführungsgebühren,
Bewerbungskosten, Kosten für Anzeigen usw.
Bei den Werbungskosten gibt es praktisch keine betragsmäßige Begrenzung.
Auch wenn Dir keine oder wenige Kosten im Zusammenhang mit der Jobausübung
entstanden sind, setzt der Fiskus dennoch automatisch einen Betrag von 1.044
EUR als Werbungskosten-Pauschale an.
Betragen Deine Werbungskosten nachweislich z. B. 3000 EUR, berücksichtigt
der Fiskus auch diesen Betrag und nicht den geringeren Werbungskosten-Pauschbetrag!
zu 2. Alle mit Deinem Studium in Zusammenhang stehenden Kosten sind
als Sonderausgaben abzugsfähig. Hierzu
zählen, wie oben bereits aufgeführt, Deine Fachbücher, Kopierkosten, Fahrtkosten
zur Uni, Semesterticket, die Abschreibung des PC, Drucker, Software.
Zu den Sonderausgaben zählen auch sogenannte Vorsorgeaufwendungen, die
aber nur begrenzt bis zu den Sonderausgaben-Höchstbeträgen, abziehbar sind.
Vorsorgeaufwendungen sind gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge, Kranken-,
Renten-, Unfall-, Lebens- und Haftpflichtversicherungsbeiträge und Bausparkassenbeiträge.
Fazit: Du kannst sowohl die Studienkosten sowie etwaige Werbungskosten, die mit Deiner Arbeitnehmertätigkeit
(auch Aushilfsjobs) in Zusammenhang stehen, oft in voller Höhe steuerlich
geltend machen. Dadurch verringert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und Du
bleibst ggf. noch unter wichtigen Grenzwerten.
Daher immer fleißig Quittungen und Belege sammeln :-)
Übrigens:
Bis zu einem zu versteuernden Einkommen 7.834 € (2009, ledige) werden keine Steuern
fällig. Um Deine Steuerlast exakt berechnen zu können, solltest Du ein Online-Steuerberechnungsprogramm nutzen.
Alle Angaben ohne Gewähr. |