Unterhalt im Studium
Etwa 700 EUR benötigt ein Student im Monat für Miete, Essen und
Trinken, Fahrtkosten usw.
Doch woher nehmen?
Antwort: Von den "Verwandten in gerader Linie"!
Soll heißen: Von den Eltern oder Großeltern - und wer verheiratet
ist, hat Anspruch auf Unterhalt durch den Ehepartner!
Doch wer muss nun zuerst zahlen? Ganz klar: Als erster der Ehepartner,
dann -ersatzweise- die Eltern, danach -ersatzweise- die Großeltern.
Verdient
der Ehepartner genug für zwei, so müssen die Eltern nicht zahlen
(auch wenn diese, im Gegensatz zu dem Ehepartner, steinreich sind).
Gibt es keinen finanziell potenten Ehepartner und verdienen die Eltern auch
nicht genug für den Sprössling, so sind die Großeltern
an der Reihe.
Hier gibt es drei Situationen:
1. die Großeltern zahlen sogleich "freiwillig",
oder
2. man bemüht das Familiengericht.
3. Man beläßt es bei der Anfrage an Oma und Opa und geht daraufhin
zum
BAföG-Amt und stellt eben einen Antrag auf Ausbildungsförderung.
BAföG wird elternabhängig, nicht großelternabhängig berechnet.
Das BAföG-Amt gewährt in diesen Fällen den Höchstsatz auch auch dann, wenn Oma und Opa zigfache Millionäre sind, aber leider einen "riesigen
Igel" in der Tasche haben. http://www.bafoeg.bmbf.de .
Nicht vergessen, im Gegensatz zu zahlungswilligen Großeltern, will das
BAföG-Amt das überwiesene Geld später wieder zur Hälfte
zurück haben!
Also: Familienfrieden versus Rückzahlungsraten! Ihr habt die Wahl :-)
Alle Angaben ohne Gewähr. |